Streunernothilfe Grenzenlos e.V.
Bahnhofstr. 63 - 67157 Wachenheim
www.streunernothilfe-grenzenlos.de
1. Vorsitzende: Bärbel Ostmann
Vereinskonto:
VR Bank Mittelhaardt eG, Bad Dürkheim
Konto-Nr.: 118303105
BLZ: 546 912 00
IBAN: DE25546912000118303105
BIC: GENODE61DUW
Vereinfachter Zuwendungsnachweis bis maximal 200,- Euro
(§ 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV1
Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zuwendungen) an den gemeinnützigen Verein Streunernothilfe Grenzenlos e.V. können steuerlich geltend gemacht werden.
Dafür ist normalerweise eine vom Zuwendungsempfänger auszustellende Zuwendungsbestätigung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt erforderlich. Zuwendungen bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt nachgewiesen werden.
Für den vereinfachten Zuwendungsnachweis ist aber neben dem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Kontoauszug) ein vom Verein hergestellter Beleg mit vorgeschriebenen Mindestangaben nötig.
Zur Vermeidung unnötiger Kosten in der Spendenverwaltung, bitten wir Sie deshalb für den vereinfachten Zuwendungsnachweis dieses Hinweisblatt mit der nachfolgenden Bestätigung auszudrucken und zusammen mit Ihrem Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen.
Bestätigung für das Finanzamt über Zuwendungen an den Verein Streunernothilfe Grenzenlos e.V. und gilt für Zuwendungen bis max. 200 Euro.
Für den Verein Streunernothilfe Grenzenlos e.V. , Bahnhofstr. 63, 67157 Wachenheim, wurde vom Finanzamt Neustadt, Steuer-Nr. 31/660/39305 die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO mit Bescheid vom 6. Mai 2014 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung den Tierschutz.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO verwendet wird.
Mit herzlichem Dank für Ihre Spende!
Streunernothilfe Grenzenlos e.V.